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Mutter und Kind

"Hand in Hand - entspannt"

FINANZIERUNG
der

Mütterpflege nach Geburt


Du kannst meine Unterstützung als Privatleistung buchen. Gerne erstelle ich Dir ein individuelles Angebot.

 

Hast Du Beschwerden?
Alle gesetzlich versicherten Frauen haben Ansprüche bei ihren Krankenkassen.

Bei medizinischer Notwendigkeit wird meine Unterstützung als Mütterpflegerin ganz oder in Teilen von Deiner Krankenkasse übernommen.

Bei folgenden Indikationen kann eine Kostenübernahme für die Zeit nach Geburt bewilligt werden:

  • Kaiserschnittgeburt

  • Mehrlingsgeburt

  • Eingeschränkte Beweglichkeit/ Schmerzen aufgrund von Geburtsverletzungen

  • Großer Blutverlust

  • Kreislaufprobleme

  • Probleme Stillmanagement

  • Rezidivierender Milchstau

  • Perinatale psychische Erkrankungen

  • Überforderung / Krisensituation 

  • Rückenschmerzen

  • Brüche

 

Grundlage bilden §24h SGB V sowie §38 SGB V.

Voraussetzung ist eine ärztliche Verschreibung (Notwendigkeitsbescheinigung) von einem Arzt Deines Vertrauens (Gynäkologe/Hausarzt), die zur Beantragung einer „Erweiterten Haushaltshilfe“ bei der Krankenkasse eingereicht wird. Beide Paragraphen setzen voraus, dass es keine, in dem Haushalt lebende Person gibt, die den Haushalt weiterführen kann.

Aufgepasst: Sollte Dein Partner erwerbslos sein oder noch EZ / Urlaub genießen, werden die Kosten nicht übernommen. Ein Abbau von Überstunden oder eine Krankmeldung Deines Partners, stellen wiederum kein Problem dar. 

Die Höhe des zu tragenden Eigenanteils beträgt dabei 10%, jedoch mind. 5 € am Tag und max. 10 € am Tag. Das Antragsformular kannst Du Dir zusenden lassen oder ganz einfach auf der Website Deiner Krankenkasse downloaden. Ich unterstütze Dich gerne bei der Antragsstellung.

Frühstück im Bett
Aufgeregter Bruder


FINANZIERUNG
der

Mütterpflege in der Schwangerschaft

Wünschst Du Dir noch vor Geburt

Hilfestellung, mentales Empowerment oder Beratung?
Ob zum Thema Krankenhaustasche, Geburt, Säuglingspflege, Nahr
ungsbedarf oder Wochenbetthygiene: 
Gerne bin ich bereits während der Schwangerschaft für Dich da. 
Du kannst meine Unterstützung natürlich als Privatleistung anfordern.

Hast Du Beschwerden?
Dank §24h SGB
V kannst Du Dich mit einer Notwendigkeitsbescheinigung bereits in Deiner Schwangerschaft an Deine Krankenkasse wenden und um die Übernahme der Kosten bitten. Ich unterstütze Dich gerne dabei.

Bereits vor Geburt kann bei folgenden Indikationen eine volle Kostenübernahme bewilligt werden:

  • Hyperemesis

  • Blutungen

  • Streng verordnete Bettruhe

  • Verordnete körperliche Schonung z.B. kein Heben/Tragen

  • Fehl-/Frühgeburtsprophylaxe

  • Frühzeitige Wehentätigkeit

  • Beckenringlockerung

  • Symphysenlockerung

Geht es jetzt wirklich los?

Und plötzlich ist er da - der große Tag.

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